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Waffeleisen Vermietung

Für Ihre Veranstaltung, Hochzeit oder Geburtstagsfeier

Belgisches Waffeleisen doppelt

Waffeleisen

Sie möchten ein Highlight für Ihre Veranstaltung? Mieten Sie unser Waffeleisen! Überraschen Sie Ihre Gäste mit köstlichen, selbstgemachten und frisch zubereiteten Waffeln. Mit dem professionellen und einfach zu bedienenden Waffeleisen wird Ihre Veranstaltung, Betriebsfeier, Hochzeit, Geburtstagsfeier und vieles mehr zum Erfolg. Interessiert? Dann kontaktieren Sie uns heute noch!

Preis

ab 30,- Euro pro Tag

Technische Daten

Maße (BxLxH): 625 x 370 x 500 mm
Gewicht: 40 kg
Spannung: 230 V
Leistung: 2 x 2000 W
Betriebstemperatur : 50-300 °C
Timer: 0 -15 min.
Material Platte: Gusseisen, emailliert
Waffeldicke: 2,5 cm
Waffelform: Rechteckig


Belgisches Waffeleisen einfach

Belgisches Waffeleisen

Preis

ab 20,- Euro pro Tag

Technische Daten

Maße (BxLxH): 380 x 280 x 230 mm
Gewicht: 9,6 kg
Spannung: 230 V
Leistung: 1500 W
Betriebstemperatur : 50-300 °C
Timer: 0 – 5 min.
Material Platte: Gusseisen, Teflon
Waffeldicke: 2,5 cm
Waffelform: Quadrat


Allgemeine technische Daten

Sie benötigen für den Betrieb des Waffeleisens einen haushaltsüblichen 230 V Stromanschluss. Das Waffeleisen ist in wenigen Minuten betriebsbereit. Bei der Abholung bzw. Zustellung gibt es eine mündliche Einschulung. Bei Fragen zum Produkt können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Vermietung Informationen

Die Preise inkludieren die Anlieferung & Abholung innerhalb von 25 km (Anger/Steiermark). Eine Anlieferung darüber hinaus ist mit Aufpreis in der Steiermark, Burgenland und Kärnten ebenso möglich. Gerne kann das Waffeleisen auch von Ihnen abgeholt werden. Das Waffeleisen muss gereinigt zurückgebracht werden, ansonsten wird eine Reinigungsgebühr verrechnet. Wir bieten außerdem Spezialpakete für mehrere Tage bzw. in Kombination mit anderen Produkten an. Fragen Sie uns für ein persönliches Angebot. Alle Preise beinhalten aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer. „Kleinunternehmer i.s.d. § 6 Abs.1 Z 27 UStG“.